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Daten · Deutschland · StVO § 2 Abs. 3a

Winterreifenpflicht für Lkw in Deutschland

In Deutschland gibt es kein festes Datum. Die Pflicht gilt, sobald Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte herrscht. Bei Lkw genügen Winterreifen an den permanent angetriebenen Achsen und an den vorderen Lenkachsen.

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Dort gilt für Lkw N2 und N3 vom 1. November bis 15. April eine Pflicht unabhängig vom Wetter: Winterreifen auf einer Antriebsachse und Schneeketten im Fahrzeug. Beginn So. 01.11., in 25 Tagen.

Winterreifenpflicht Österreich →

Quelle StVO § 2 Abs. 3a (Bereifung bei Glätte) · gesetze-im-internet.de (nichtamtliche Fassung) · zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 30.1.2026 · abgerufen 05.10.2026 · geprüft am 05.10.2026

Was gilt

Pflichten bei Winterglätte nach Fahrzeug
FahrzeugeWannPflichtGrundlage
Kraftfahrzeuge allgemeinbei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder ReifglätteAlle Räder mit Winterreifen im Sinne von § 36 Abs. 4 StVZOStVO § 2 Abs. 3a Satz 1
Lkw und Busse M2, M3, N2, N3bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder ReifglätteMindestens die Räder der permanent angetriebenen Achsen und der vorderen Lenkachsen mit WinterreifenStVO § 2 Abs. 3a
Lkw über 7,5 t, auch mit Anhänger, und Zugmaschinenbei Schneeglätte oder Glatteis; bei Sichtweite bis 50 m durch Schneefall oder RegenDen äußerst linken Fahrstreifen nicht benutzenStVO § 18 Abs. 11
Kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit Gefahrgutbei Sichtweite unter 50 m, Schneeglätte oder GlatteisJede Gefährdung anderer ausschließen und, wenn nötig, den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchenStVO § 2 Abs. 3a

Welche Reifen

Als Reifen für winterliche Wetterverhältnisse gelten Luftreifen, die bei Schnee besser anfahren, die Fahrzeugbewegung besser stabilisieren und besser bremsen als normale Reifen – durch Profil, Gummimischung oder Bauart. Zusätzlich müssen sie das Alpine-Symbol tragen: das Bergpiktogramm mit Schneeflocke nach UNECE-Regelung Nr. 117. Eine eigene Mindestprofiltiefe für Winterreifen nennt § 36 Abs. 4 nicht; für alle Luftreifen gilt im Hauptprofil mindestens 1,6 mm (§ 36 Abs. 3).

Quelle StVZO § 36 Abs. 3 und 4 (Profiltiefe, Reifen für winterliche Wetterverhältnisse) · gesetze-im-internet.de (nichtamtliche Fassung) · zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 10.6.2024 · abgerufen 05.10.2026 · geprüft am 05.10.2026

Ausnahmen

Ohne Winterreifen erlaubt

  • Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft.
  • Einspurige Kraftfahrzeuge.
  • Stapler (§ 2 Nr. 18 FZV) und motorisierte Krankenfahrstühle (§ 2 Nr. 13 FZV).
  • Einsatzfahrzeuge der in § 35 Abs. 1 StVO genannten Organisationen, wenn es für sie bauartbedingt keine passenden Winterreifen gibt.
  • Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine Reifen der Kategorien C1, C2 oder C3 verfügbar sind.

Dann gilt bei Glätte

  • Vor jeder Fahrt prüfen, ob sie nötig ist, weil das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist.
  • Abstand zum Vorausfahrenden in Metern mindestens die Hälfte der Tachoanzeige in km/h.
  • Höchstens 50 km/h, wenn nicht weniger geboten ist.

Schneeketten

  • Wo das Zeichen 268 „Schneeketten vorgeschrieben“ steht, darf die Straße nur mit Schneeketten befahren werden (StVO Anlage 2).
  • Mit Schneeketten gilt auch unter günstigsten Umständen höchstens 50 km/h (StVO § 3 Abs. 4).
  • Die Ketten dürfen die Fahrbahn nicht beschädigen und müssen sich leicht auflegen, abnehmen und nachspannen lassen (StVZO § 37 Abs. 2).
  • Eine allgemeine Pflicht, Schneeketten mitzuführen, steht weder in der StVO noch in der StVZO.

Quelle StVO Anlage 2, lfd. Nr. 42: Zeichen 268 „Schneeketten vorgeschrieben“ · gesetze-im-internet.de (nichtamtliche Fassung) · zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 30.1.2026 · abgerufen 05.10.2026 · geprüft am 05.10.2026

Quelle StVO § 3 Abs. 4 (Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten) · gesetze-im-internet.de (nichtamtliche Fassung) · zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 30.1.2026 · abgerufen 05.10.2026 · geprüft am 05.10.2026

Quelle StVZO § 37 Abs. 2 (Beschaffenheit von Schneeketten) · gesetze-im-internet.de (nichtamtliche Fassung) · zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 10.6.2024 · abgerufen 05.10.2026 · geprüft am 05.10.2026

Bußgelder

Regelsätze des Bußgeldkatalogs
Nr.VerstoßRegelsatz
5aFahren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne Winterreifen nach § 36 Abs. 4 StVZO60 €
5a.1dasselbe mit Behinderung80 €
6Gefahrgut: bei Sichtweite unter 50 m, Schneeglätte oder Glatteis eine Gefährdung anderer nicht ausgeschlossen, etwa nicht den nächsten geeigneten Parkplatz aufgesucht140 €
87aLkw über 7,5 t oder Zugmaschine auf dem äußerst linken Fahrstreifen bei Schneeglätte, Glatteis oder Sichtweite bis 50 m80 €
213aAls Halter die Inbetriebnahme bei Glätte ohne passende Bereifung angeordnet oder zugelassen75 €

Quelle Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage (Bußgeldkatalog), Nr. 5a, 5a.1, 6, 87a, 213a · gesetze-im-internet.de (nichtamtliche Fassung) · zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 12.8.2026 · abgerufen 05.10.2026 · geprüft am 05.10.2026

Wortlaut

§ 2 Abs. 3a, erster SatzDer Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.

§ 2 Abs. 3a, Lkw und BusseKraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2, N3 dürfen bei solchen Wetterbedingungen auch gefahren werden, wenn mindestens die Räder 1. der permanent angetriebenen Achsen und 2. der vorderen Lenkachsen mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.

Nichtamtliche Fassung von gesetze-im-internet.de. Maßgeblich ist die Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Häufige Fragen

Gilt die Winterreifenpflicht für Lkw in Deutschland ab einem festen Datum?
Nein. Sie gilt nach der Witterung: bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte (StVO § 2 Abs. 3a). Ein Datum nennt die StVO nicht.
Welche Achsen eines Lkw brauchen Winterreifen?
Bei Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2 und N3 genügen Winterreifen an den Rädern der permanent angetriebenen Achsen und der vorderen Lenkachsen (StVO § 2 Abs. 3a).
Welche Reifen gelten in Deutschland als Winterreifen?
Reifen mit dem Alpine-Symbol, dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke nach UNECE-Regelung Nr. 117 (StVZO § 36 Abs. 4).
Müssen Lkw in Deutschland Schneeketten mitführen?
Eine allgemeine Mitführpflicht steht weder in der StVO noch in der StVZO. Wo Zeichen 268 steht, darf nur mit Schneeketten gefahren werden; mit Ketten gilt höchstens 50 km/h (StVO Anlage 2, § 3 Abs. 4).
Welche Bußgelder sieht der Bußgeldkatalog vor?
Fahren ohne geeignete Reifen bei Glätte: 60 Euro, mit Behinderung 80 Euro. Ordnet der Halter die Inbetriebnahme an oder lässt sie zu: 75 Euro (Bußgeldkatalog Nr. 5a, 5a.1, 213a; Regelsätze).

Quelle und Stand

Quelle StVO § 2 Abs. 3a (Bereifung bei Glätte) · gesetze-im-internet.de (nichtamtliche Fassung) · zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 30.1.2026 · abgerufen 05.10.2026 · geprüft am 05.10.2026

Quelle StVZO § 36 Abs. 3 und 4 (Profiltiefe, Reifen für winterliche Wetterverhältnisse) · gesetze-im-internet.de (nichtamtliche Fassung) · zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 10.6.2024 · abgerufen 05.10.2026 · geprüft am 05.10.2026

Quelle StVO § 18 Abs. 11 (Lkw über 7,5 t: äußerst linker Fahrstreifen) · gesetze-im-internet.de (nichtamtliche Fassung) · zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 30.1.2026 · abgerufen 05.10.2026 · geprüft am 05.10.2026

Quelle StVO § 3 Abs. 4 (Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten) · gesetze-im-internet.de (nichtamtliche Fassung) · zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 30.1.2026 · abgerufen 05.10.2026 · geprüft am 05.10.2026

Quelle StVO Anlage 2, lfd. Nr. 42: Zeichen 268 „Schneeketten vorgeschrieben“ · gesetze-im-internet.de (nichtamtliche Fassung) · zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 30.1.2026 · abgerufen 05.10.2026 · geprüft am 05.10.2026

Quelle StVZO § 37 Abs. 2 (Beschaffenheit von Schneeketten) · gesetze-im-internet.de (nichtamtliche Fassung) · zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 10.6.2024 · abgerufen 05.10.2026 · geprüft am 05.10.2026

Quelle Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage (Bußgeldkatalog), Nr. 5a, 5a.1, 6, 87a, 213a · gesetze-im-internet.de (nichtamtliche Fassung) · zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 12.8.2026 · abgerufen 05.10.2026 · geprüft am 05.10.2026

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