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Lkw-Fahrverbot · Deutschland · 17.07.2027

Am Samstag, 17. Juli 2027, gilt in Deutschland kein bundesweites Lkw-Fahrverbot.

Gilt für: Lkw über 7,5 t zulässige Gesamtmasse sowie Anhänger hinter Lkw, bei geschäftsmäßiger oder entgeltlicher Güterbeförderung einschließlich Leerfahrten.

Nächstes bundesweites Fahrverbot: So. 18.07., ab 0 Uhr (Sonntag).

An diesem Tag: Sa. 17.07.

alle erfassten Fahrverbote · Ortszeit Wien

Lkw-Fahrverbote in Deutschland, 17.07.2027
ZeitFahrverbotWoFür wenGrundlage
7–20 UhrSamstagsfahrverbot im Ferienreiseverkehrnur auf den Strecken der Verordnung: Abschnitte von 22 Autobahnen sowie B 31 und B 96/E 251, beide RichtungenLkw über 7,5 t und Lkw mit Anhänger, geschäftsmäßige Güterbeförderung, nur auf den Strecken der VerordnungFerReiseV § 1

Ausnahmen (Auswahl)

  • Kombinierter Güterverkehr Schiene–Straße bis 200 km zum oder vom nächsten geeigneten Bahnhof; Hafen–Straße bis 150 km (Nr. 1, 1a).
  • Frische Milch und Milcherzeugnisse, frisches Fleisch und Fleischerzeugnisse, frische und lebende Fische, leicht verderbliches Obst und Gemüse (Nr. 2).
  • Bestimmte tierische Nebenprodukte (Nr. 3), lebende Bienen (Nr. 5), Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfe bei Unfall oder Notfall (Nr. 4), die zugehörigen Leerfahrten (Nr. 6).
  • Fahrzeuge nach dem Bundesleistungsgesetz, Bundeswehr und verbündete Streitkräfte bei militärischen Erfordernissen (Nr. 7–9).

Vollständig in StVO § 30 Abs. 3. Ausnahmegenehmigungen der Länder sind hier nicht dargestellt.

Quelle und Stand

Quelle StVO § 30 Abs. 3 und 4 (Sonn- und Feiertagsfahrverbot) · gesetze-im-internet.de (nichtamtliche Fassung) · zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 30.1.2026 · abgerufen 05.10.2026 · geprüft am 05.10.2026

Quelle Ferienreiseverordnung § 1 (Samstagsfahrverbot im Juli und August) · gesetze-im-internet.de (nichtamtliche Fassung) · zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 17.6.2026 · abgerufen 05.10.2026 · geprüft am 05.10.2026

Berechnet bei jedem Aufruf, Ortszeit Wien. Wiedergaben von Rechtstexten sind nichtamtlich; maßgeblich ist die amtliche Kundmachung.